TTG - E-Mails :     orga | info  @tt-region-grafing.de

Tauschregeln

Verabschiedet auf der Mitgliederversammlung des Talentetausch - Region Grafing (TTG) vom 04.06.2007
Geändert per Beschluss der Mitgliederversammlung des TTG am 27.02.2016

Ergänzt durch die TTG - Leitung des Talentetausch- Region Grafing am 24.02.2018
Neufassung durch Beschluss der Mitgliederversammlung des TTG vom 23.02.2019

Der Talentetausch - Region Grafing (TTG) versteht sich als organisierte Nachbarschaftshilfe. Das Tauschen von Talenten, Fertigkeiten, Kenntnissen, Hilfen, Leistungen und Sachen, sowie das Leihen von Gegenständen des täglichen Bedarfs erfolgt ausschließlich als Zeitgutschrift für den geleisteten Aufwand und nicht als Geldäquivalent. Tauschleistungen dürfen nicht durch Geld abgegolten werden.
Tauschleistungen, die eine gewerberechtliche Genehmigung, den Nachweis einer beruflichen Befähigung und/oder eine Zulassung im Rahmen von Berufsverbänden und Berufskammern benötigen, sowie rechtverbindliche Erklärungen dürfen im TTG nicht angeboten werden. Hilfe, Information, Unterstützung und Tipps sind im Rahmen der üblichen Nachbarschaftshilfe jedoch möglich.

1. Allgemeine Hinweise zum Tauschen
Das Tauschen von Dienstleistungen und Sachen, sowie das Leihen von Gegenständen des täglichen Bedarfs erfolgt im gegenseitigen Einverständnis über Umfang und Zeitwert zwischen den Tauschpartnern. Beim Tauschen gibt es keine Haftung, Gewährleistung, Garantie oder Rückgaberecht.
Wird getauscht, tragen Geber und Nehmer dies in ihre Tauschhefte ein und zeichnen diesen Tauschvorgang jeweils im anderen Tauschheft gegen. Der Eintrag im Tauschheft sollte immer sofort und dauerhaft lesbar erfolgen, also nicht zum Beispiel mit Bleistift.
(In Ausnahmefällen und bei gegenseitigem Einverständnis kann der Eintrag auch nachgeholt oder telefonisch abgestimmt werden.)
Beim Tauschen mit Teilnehmern aus anderen Tauschkreisen, die kein Tauschheft haben, sind deren Tauschbelege (Coupons, Schecks, etc.) zu unterzeichnen und eine Kopie des Tauschbelegs dem eigenen Tauschheft beizulegen. Der Tausch ist in dem eigenen Tauschheft – bei anderen Zeiteinteilungen in TTG - Zeitpunkte umgerechnet einzutragen und der Tauschpartner muss diesen Vorgang im Tauschheft gegenzeichnen.
Behandeln Sie Ihr Tauschheft also wie ein Scheckheft. Diese Einträge sind verbindlich. Der Tauschvorgang wird dann auch so gebucht.
Ist der Tausch erfolgt, wechselt der Tauschgegenstand - juristisch gesehen - immer seinen Besitzer. Will ein Tauschpartner den getauschten Gegenstand wieder zurücknehmen oder zurückgeben, so ist das grundsätzlich nur durch einen erneuten Tauschvorgang möglich. Ein einfaches Rückgängigmachen von Tauschleistungen und Sachen ist allein schon aus buchungstechnischen Gründen nicht möglich! Streichungen von Tauschvorgängen in den Tauschheften sind nicht zulässig!
Wollen Sie also Gegenstände vorher ausprobieren, testen etc., tragen Sie entweder den Tauschvorgang erst dann in Ihre Tauschhefte ein, wenn Sie den Gegenstand endgültig übernehmen wollen oder Sie müssen später bei der Rückgabe / Rücknahme wieder einen neuen Tauschvorgang eintragen.

2. Verrechnungseinheiten
Zeitpunkte sind keine Komplementär- oder Ersatzwährung sondern nur eine tauschkreisinterne Verrechnungseinheit für ein noch nicht eingelöstes Tauschversprechen gegenüber der eigenen Tauschgemeinschaft. Im TTG gilt:

1 Stunde Tauschzeit = 20 Zeitpunkte.

Für den Tausch von Gegenständen und Sachen haben sich die Tauschpartner grundsätzlich vorher auf einen Zeitwert zu einigen. Eine Umrechnung in Euro ist nicht gewünscht.
Fahrzeiten (Hin- und Rückfahrt) werden in Zeitpunkten abgerechnet.
Für Fahrtkosten gelten die steuerlich anerkannten Reisekostensätze (z.B.: PKW zurzeit 0,30 €/km), ansonsten gelten die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Man kann sich aber auch mit dem Tauschpartner vorher über eine äquivalente Erstattung in Zeitpunkten einigen.
Materialkosten, z.B. beim Kuchenbacken oder Ersatzteile beim Reparieren werden in Geldwährung erstattet. Man kann sich aber auch mit dem Tauschpartner vorher über eine äquivalente Erstattung in Zeitpunkten einigen.
Bei Gruppenveranstaltungen, Seminaren, Lehrgängen etc. hat der Veranstalter/Seminarleiter ausschließlich Anspruch auf die Erstattung seiner effektiv aufgewendeten Zeit = Seminardauer zuzüglich eventuell erforderlicher Vorbereitungszeit, die im Vorfeld bekannt zu geben ist. Die Teilnehmer der Veranstaltung vergüten den gesamten Zeitaufwand dann anteilig in Zeitpunkten.
Leihen und Verleihen von Gegenständen des täglichen Bedarfs ist Vertrauenssache und erfolgt ausschließlich im gegenseitigen Einverständnis. Die zu verrechnende Tauschzeit für das Leihen ist vorab zwischen den Tauschpartnern zu vereinbaren. Bitte klären Sie mit Ihrem Tauschpartner unbedingt vorab die Modalitäten für Kaution, Abnutzung sowie Beschädigung und eventuellem Verlust in Zeitpunkten oder in Geldwährung.
(Bitte beachten Sie auch die gesonderten Hinweise zur Verrechnung von Zeitpunkten bei Gruppenveranstaltungen, Kursen, Seminaren, etc.)

3. Tauschgutscheine
Tauschgutscheine können gegen Eintragung im Tauschheft erworben werden und ersetzen dann beim Tauschen die Eintragungen im Tauschheft. Die Benutzung von Tauschgutscheinen wird bei kleineren Tauschvorgängen, insbesondere bei den Markttreffen, empfohlen.
Laut gesetzlicher Regelung - es gibt in Deutschland ein Gutscheingesetz - haben die Gutscheine im Allgemeinen nur eine begrenzte Gültigkeitsdauer. Die TTG - Leitung ist daher offiziell dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass alle Zeitgutscheine im dritten Folgejahr nach ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit verlieren. Sie können auf den Markttreffen gegen neue umgetauscht werden.
Die TTG - Leitung hat jedoch die tauschkreis-interne Regelung getroffen, dass auch mit älteren Gutscheinen weiterhin getauscht werden kann.
Die von der TTG - Leitung herausgegebenen Tauschgutscheine sind ausschließlich im TTG gültig. Tauschgutscheine aus andern Tauschkreisen haben im TTG keine Gültigkeit und dürfen beim Tauschen im TTG nicht verwendet werden.
(Bitte beachten Sie auch die gesonderten Hinweise zu den Tauschgutscheinen)

4. Kontenlimits
Der Talentetausch - Region Grafing (TTG) sucht das ausgeglichene Geben und Nehmen von Talenten, Fertigkeiten, Hilfen und Sachen, sowie dem Leihen von Gegenständen des täglichen Bedarfs auf der Basis gegenseitiger Wertschätzung, fair und ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Es liegt in der Verantwortung der TTG - Leitung, die konkrete Höhe der Kontenlimits auf Basis der Mitgliederzahl, des mittleren Jahresumsatzes der Mitglieder, der Höhe des Mitgliedsbeitrags, der Differenz zwischen Plus- und Minuskonten im Tauschkreis und eventuell weiteren Kriterien des vergangenen Geschäftsjahres für das Folgejahr festzulegen. Die TTG - Leitung ist verpflichtet die Höhe der Kontenlimits auf der Mitgliederversammlung allen Mitgliedern bekannt zu geben.
Die Kontenlimits gelten ausschließlich für die Tauschkonten der ordentlichen Mitglieder. Wer die Plus- und Minus-Limits erreicht hat, ist verpflichtet mit der TTG - Leitung Kontakt aufzunehmen und darf nur noch Tauschvorgänge zum Abbau des hohen Plus- oder Minussaldos durchführen. Ausnahmen können mit der TTG - Leitung in begründeten Fällen verabredet werden. Die TTG - Leitung ist berechtigt, zeitlich begrenzte Abweichungen zu gewähren.

5. Tauschen mit anderen Tauschkreisen
Wir praktizieren das einfache Tauschen zwischen Tauschkreisen über ein tauschkreisinternes Außenkonto. Die Liste der Tauschkreise mit denen getauscht werden kann, wird regelmäßig in der Marktzeitung veröffentlicht. Der TTG ist nicht Teilnehmer bei RTR, acrosslets oder ähnlichen überregionalen Tauschkreisen.
Bei Tauschaktivitäten, die außerhalb unseres regionalen Netzwerks im Landkreis, der Region und dem Münchener Umland getätigt werden, ist das Mitglied verpflichtet vorher Kontakt mit der TTG - Leitung aufzunehmen. Die TTG - Leitung kontaktiert dann die Tauschkreis - Leitung Ihres Tauschpartners und klärt, ob und in welcher Weise der Tausch stattfinden kann.

6. Marktzeitung
Aus den Angeboten und Gesuchen der TTG - Mitglieder wird eine Marktzeitung erstellt. Die Marktzeitung erscheint je nach Erfordernis mehrmals im Jahr.
Die Redaktion der Marktzeitung behält sich vor, Angebote oder Gesuche redaktionell zu überarbeiten, zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen, wenn sie gegen unsere Satzung und Tauschregeln, Recht und Sitte verstoßen. Die Marktzeitung wird kostenfrei in Papierform und / oder als Email nur an TTG - Mitglieder und gegebenenfalls an Teilnehmer aus anderen Tauschkreisen verteilt.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird eine anonymisierte Ausgabe der Marktzeitung auf die Website gestellt und kostenfrei in Papierform an Interessierte abgegeben.
Auf die entsprechenden Hinweise zur Marktzeitung in der aktuellen TTG - Datenschutzerklärung wird verwiesen.

7. Tauschen im Internet - Emailverteiler
Tauschangebote und Gesuche können auch über Email ausschließlich von der TTG - Leitung oder von einem von ihr Beauftragten verteilt werden. Es werden jedoch nur Angebote und Gesuche weitergeleitet, die sich direkt auf das Tauschen beziehen. Werbung, Hinweise zu Veranstaltungen oder Aufrufe auch für einen „guten Zweck“, werden nicht verteilt. Die Verteilung der Angebote und Gesuche erfolgt möglichst zeitnah. Der Anbieter hat keinen Anspruch darauf, dass seine Angebote und Gesuche unmittelbar und sofort weitergeleitet werden. Bei dringenden Gesuchen sollte daher ein entsprechender Zeitvorlauf eingeplant werden.
Die Teilnahme am Emailverteiler ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Auf die entsprechenden Hinweise zum Emailverteiler in der Datenschutzerklärung des TTG wird verwiesen.
(Bitte beachten Sie auch die gesonderten Hinweise zum Emailverteiler)

8. TTG - Newsletter
Der TTG - Newsletter erscheint zwischen den Marktzeitungen. Die TTG - Leitung entscheidet jeweils nach Sachlage ob und wann sie einen TTG - Newsletter verteilt. Der TTG - Newsletter enthält neben aktuellen Hinweisen auch die Kontaktdaten, sowie die Angebote und Gesuche der neuen Mitglieder und aktuelle Änderungen der Kontaktdaten der Mitglieder. Der TTG - Newsletter wird nicht in Papierform sondern ausschließlich über den Emailverteiler verteilt.


Stand 23.02.2019