Tauschgutschein
Wenn Sie also bei uns im Tauschkreis Mitglied geworden sind, dann bekommen Sie ein Tauschheft mit einer Kontonummer und dann können Sie tauschen.
Das mit dem Eintragen des Tauschvorgangs in das Tauschheft haben Sie bald routinemäßig im Griff. Dennoch, gerade auf den Markttreffen und auf unseren Tauschmärkten ist es manchmal schon etwas aufwändig, hier für fünf Zeitpunkte ein Glas Marmelade, dort drei Punkte für eine Untertasse in das Tauschheft einzutragen. Da schreibt man bald mehr, als das man zum Tauschen kommt. Aus diesem Grund haben wir im Talentetausch - Region Grafing die Tauschgutscheine eingeführt:
Tauschgutscheine gibt es in der Stückelung: 1 - 2 - 5 - 10 - 20 und 50 Zeitpunkte.
Für die Ausgabe und Rücknahme der Zeitgutscheine hat die Tauschkreisleitung ein eigenes Verwaltungskonto eingerichtet, damit sie immer auch genau weiß, wie viele Tausch - Gutscheine im Umlauf sind. Wie bei jedem Tauschvorgang tragen sie auch den Gutschein - Tausch in Ihr Tauschheft ein. Selbstverständlich können Sie die Gutscheine auch wieder zurückgeben und bekommen dann eine entsprechende Gutschrift in Ihr Tauschheft eingetragen.
Auch wenn Sie als neues Mitglied Ihren Mitgliedsantrag ausgefüllt und Ihren Mitgliedsbeitrag beglichen, aber noch kein Tauschheft haben und auf einem Markttreffen oder auf einer Veranstaltung des Talentetausch-Region Grafing schon gerne Tauschen möchten, dann können Sie diese Tauschgutscheine bei Ihrer Tauschkreisleitung bekommen und sofort tauschen. Wenn Sie dann, ein paar Tage später, Ihr eigenes Tauschheft in den Händen halten, dann hat die Tauschkreisleitung diese erste Buchung bereits in Ihr Tauschheft eingetragen.
Die Akzeptanz von unseren Gutscheinen ist jedoch freiwillig. D.h. Ihr Tauschpartner muss diese Tausch-Gutscheine nicht annehmen und kann stattdessen auf einem Eintrag ins Tauschheft bestehen. Die Tauschgutscheine sind nur eine tauschkreisinterne Verrechnungseinheit für ein Tauschversprechen und gelten daher auch nur in unserem Tauschkreis. Sie werden von Teilnehmern aus anderen Tauschkreisen nicht akzeptiert.
Laut gesetzlicher Regelung - es gibt in Deutschland nichts, was nicht geregelt ist und so gibt es tatsächlich auch ein Gutscheingesetz - und das schreibt vor, dass Gutscheine ein Ausstellungsdatum haben müssen und dass Gutscheine nur eine begrenzte maximale Gültigkeitsdauer haben. Nämlich maximal bis zum Jahresende des dritten Folgejahres nach dem Ausstellungsdatum. Die Tauschkreisleitung ist daher offiziell dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass alle Zeitgutscheine eigentlich im dritten Folgejahr nach ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit verlieren. Sie können auch auf den Markttreffen gegen „neue“ umgetauscht werden. Wir haben jedoch die tauschkreis-interne Regelung getroffen, dass auch mit älteren Gutscheinen weiterhin getauscht werden kann.
Stand 14.07.2020