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Beiträge und Gebühren

1. Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag):

1.1  Ordentliches Mitglied: 60 Zeitpunkte + 20 €

Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.02.2019 beträgt der Mitgliedsbeitrag für jedes Tauschkonto 20,00 € und 60 Zeitpunkte. Unsere Satzung bietet Ihnen die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag in Euros und/oder in Zeitpunkten zu begleichen.

Aus haushaltstechnischen Gründen müssen wir in 2020 darauf bestehen, dass von jedem beitragspflichtigen Mitglied ein Euroanteil von mindestens 5,00€ in bar gezahlt werden muss.

Jedes persönliche (ordentliche) Mitglied ist auf der Mitgliederversammlung stimmberechtigt und hat eine Stimme. Nicht vollgeschäftsfähige Jugendliche haben kein Stimmrecht. Eine Übertragung des Stimmrechtes auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.

1.2  Partnermitgliedschaft: beitragsfrei

Familien und Lebensgemeinschaften können auf Wunsch ein gemeinsames Tauschkonto (Partnerkonto) erhalten. Jedes Partnermitglied ist auf der Mitgliederversammlung stimmberechtigt und hat eine Stimme. Nicht vollgeschäftsfähige Jugendliche haben kein Stimmrecht. Eine Übertragung des Stimmrechtes auf andere Mitglieder ist nicht zulässig.

1.3  Gemeinnützige Gruppen, Vereine und Organisationen: beitragsfrei

Gemeinnützige Gruppen, Vereine und Organisationen können Mitglied im TTG werden. Sie dürfen an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber dort kein Stimmrecht.

1.4  Fördermitglied: freiwillige Spende

Fördermitglieder unterstützen den Verein. Sie haben kein Tauschkonto, erhalten die Marktzeitung zur Information und dürfen an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber dort kein Stimmrecht.

1.5  Neumitglied: 20,00 € + einmalig 5,00 € Aufnahmegebühr

Bei Neumitgliedern entfällt im Aufnahmejahr der Beitragsanteil in Zeitpunkten. Dafür zahlen sie zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr.
Bei Neumitgliedern, die nach dem 30.09. in den TTG eintreten, reduziert sich zusätzlich der Beitragsanteil in Geldwährung anteilig.
Neumitglieder, die nach dem 31.10. in den TTG eintreten, zahlen nur noch die einmalige Aufnahmegebühr im Aufnahmejahr. Der volle Mitgliedsbeitrag in Geldwährung wird dann auf das Folgejahr angerechnet. Der Beitragsanteil in Zeitpunkten im Aufnahme- und im Folgejahr entfällt.


2. Nachträgliches Kopieren / Scannen von Tauschheften

Abgegebene und archivierte Tauschhefte können nicht mehr ausgegeben werden. Auf Wunsch können sie je- doch vor Ort im TTG - Büro kopiert oder gescannt werden. Diese zusätzlichen Arbeiten sind jedoch nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten und daher kostenpflichtig. Die Gebühren werden im Voraus fällig.

Verwaltungsgebühr pauschal: 5,00 € 
zuzüglich:

- Kopie s/w je Seite                                                0,20 € 
- Kopie farbig je Seite                                             0,40 €
- Scan (.pdf-file) pauschal pro Tauschheft     10 Zeitpunkte

Stand 14.07.2020